Mitgliedschaftsbedingungen “Business Women’s Society”

  1. Über die Business Women’s Society
    1. Hallo und herzlich Willkommen in der Welt von Business Women’s Society(„BWS“). Wir sind ein nachhaltiges Business Netzwerk und eine Plattform für Frauen.
    2. Die BWS wird betrieben von der BWS Networking GmbH (AG München HRB 188803, „Wir“, „Uns“).
    3. Die nachfolgenden Bedingungen regeln Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied der BWS.

 

  1. Beginn, Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft
    1. Mit Übersendung Ihres Antrages auf Mitgliedschaft erklären Sie, der BWS zu beruflichen (also nicht privaten) Zwecken beitreten zu wollen. Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Zugang Ihres Antrages auf Mitgliedschaft, die Annahme durch die BWS sowie Ihre Bezahlung der Jahresgebühr gemäß Ziffer 5 folgt.
    2. Jede Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
    3. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere zwölf Monate. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei uns maßgeblich.
    4. Befinden Sie sich mit der Zahlung eines Jahresbeitrages gemäß Ziffer 5 in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem, wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    5. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behalten wir uns ausdrücklich vor, gemäß den gesetzlichen Regelungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Leistungen für Mitglieder der BWS
    1. Sie erhalten als Mitglied sämtliche unter Ziffer 3 aufgeführten Leistungen sowie die nachfolgenden, exklusiven Leistungen:
    2. Als Mitglied sind Sie berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an BWS Events der BWS für Mitglieder kostenlos teilzunehmen. BWS Events finden mindestens zwölf Mal im Jahr statt und können sein:
      1. Business-Frühstück mit interessanten Persönlichkeiten,
      2. Firmen-Besuche, um die Mitglieder und deren Produkte/Marken kennenzulernen
      3.  Abendveranstaltungen

 

    1. Sie sind als Mitglied berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an in monatlichen Abständen und in Rahmen von kleineren Gruppen organisierten Treffen („BWS Sonderevents“) zu vergünstigten Sonderkonditionen teilzunehmen. BWS Sonderevents können sein: 
• Exklusive Seminare, Workshops und Vorträge für Frauen im kleinen Kreis,
• Exklusive Coachings für Frauen im kleinen Kreis, oder
• Ausflügen zum Entspannen in charmanten Wellness Hotels.
      1. Für die genannten Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren werden wir bei Ankündigung der Veranstaltung gesondert hinweisen.
      2. Ihnen ist bewusst, dass Sie aufgrund der eingeschränkten Teilnehmerplätze der BWS Events und BWS Sonderevents keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme haben. Die Teilnahmeplätze werden nach dem Prinzip „first come, first serve“ vergeben.
      3. Wir werden BWS Events oder BWS Sonderevents rechtzeitig an unsere Mitglieder kommunizieren. Es besteht kein Rechtsanspruch des Mitgliedes auf eine gewisse Anzahl oder Qualität der vorgenannten Veranstaltungen. Dies liegt alleine in unserem Ermessen.

 

  1. Aufnahmegebühr, Jahresgebühren, Zahlungskonditionen
    1. Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft beträgt 159,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer und wird jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres, erstmalig bei Antrag auf Mitgliedschaft fällig.
    2. Sämtliche vorgenannten Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die Zahlung muss per elektronischen Lastschriftverfahren („Zahlungsmittel“) erfolgen. Sie bestätigen, dass das von Ihnen genutzte Zahlungsmittel Ihr eigenes
ist oder Sie über die Erlaubnis des Kontoinhabers verfügen, dieses zu nutzen. Das Zahlungsmittel unterliegt einer Gültigkeitsprüfung und Freigabe durch den Anbieter des Zahlungsmittels.
    3. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungen nach billigem Ermessen zu verweigern.
    4. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, den Preis für die BWS zu ändern. Preisänderungen finden frühestens nach dreißig (30) Tagen ab Mitgliedschaft statt. Im Falle einer Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zu dem Tag zu kündigen, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.
    5. Bei einer ausschließlich beruflichen Nutzung der Plattform ist die Angabe der Mitglieds-schaftsbeträge als Betriebsausgabe oder Werbungskosten beim deutschen Finanzamt möglich.
  2. Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat
    1. Im Antrag auf Mitgliedschaft erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, die einmalig anfallende Aufnahmegebühr sowie den jährlich anfallenden Jahresbeitrag für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft von dem angegeben Konto einzuziehen.
    2. Eine Änderung Ihrer Bankverbindung werden Sie uns unverzüglich mitteilen und ggf. eine neue Einzugsermächtigung erteilen.

 

  1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
    1. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Rechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
    2. Sie verpflichten sich uns gegenüber, die Ihnen ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Sie verpflichten sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte schriftlich (E-Mail genügt) bei uns zu melden.

 

  1. Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte bzw. deren Überlassung an Dritte
    1. Bei Verlust von Mitgliedskarte wird auf Ihre Kosten Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 10,00 EUR zzgl. MwSt. sowie zzgl. Versandkosten.
    2. Nutzt eine dritte Person unbefugt Ihre Mitgliedskarte und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass Sie diese vorsätzlich oder fahrlässig überlassen haben sind oder dass Sie einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt haben, so sind Sie verpflichtet, für jede Nutzung durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR zahlen. Weisen Sie nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns bleibt unberührt.

 

  1. Haftungsbeschränkung
    1. Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden eines Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
    2. Vorbehaltlich der Ziffer 9.1 ist unsere Haftung Ihnen gegenüber aufgrund von oder in Zusammenhang mit den Vertragsleistungen bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gemäß diesen Bedingungen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise vorhersehbar sind. Ein Schaden ist „vorhersehbar“, wenn er zum Zeitpunkt, an dem Sie diese Bedingungen angenommen haben, typischerweise vorhersehbar war.

 

  1. Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
    Durch das Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen stimmen Sie der Geltung der BWS Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung zu.
    Siehe https://bws-networking.com/datenschutz
  2. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
    2. Sofern eine Vorschrift dieser Bedingungen unzulässig oder undurchsetzbar ist, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Sofern eine unzulässige oder undurchsetzbare Vorschrift durch Streichung eines Teils zulässig oder durchsetzbar würde, wird angenommen, dass dieser Teil gestrichen wird und die Vorschrift im Übrigen in Kraft bleibt.
    3. Auf diese Bedingungen findet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand in München.